Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Patricia Mayerhofer, MA – Pure Leadership

Pferdegestützte Trainings & Persönlichkeitsentwicklung für Unternehmen und Private

1. Allgemeines

Für alle von Patricia Mayerhofer, MA – Pure Leadership (in Folge kurz „Anbieterin“ bzw. „Veranstalterin“ genannt) angebotenen Angebote und Dienstleistungen gelten die nachstehenden Bedingungen soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Liefer- und Leistungsbedingungen von Auftraggebern bedürfen zur verbindlichen Anerkennung der schriftlichen Bestätigung der Anbieterin. Durch die Anmeldung zu einer offenen Veranstaltung bzw. durch Beauftragung einer Leistung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an. Alle Aufträge bedürfen der Bestätigung per E-Mail oder in schriftlicher Form. Die Anbieterin behält sich vor, Seminare aus wichtigem Grund, z.B. bei Erkrankung des Trainers, bzw. bei Erkrankung eines Großteils der Pferde, abzusagen. Bei offenen Seminaren behält sich die Anbieterin die Absage eines Seminars darüber hinaus auch bei einer zu geringen Teilnehmerzahl vor.

2. Offene Seminare und vergleichbare Veranstaltungen

Offene Seminare sind Veranstaltungen, die offen ausgeschrieben werden. Inhalt und Ablauf gehen aus der jeweiligen Seminarbeschreibung hervor. Änderungen, die den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht verändern, berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Rechnungsbetrages.

Die Anmeldungen zu offenen Veranstaltungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Eine Anmeldung kann schriftlich, per Fax, per E-Mail, telefonisch oder persönlich erfolgen. Sie wird mit der Rechnungsstellung von Pure Leadership verbindlich. Die Rechnung gilt als Auftragsbestätigung und Anmeldebescheinigung.

Das Honorar ist vier Wochen vor Seminarbeginn fällig. Erfolgt die Anmeldung innerhalb von vier Wochen vor dem Seminar, so ist das Honorar bei Rechnungsstellung fällig. Bei Stornierung bis 14 Tage vor dem Seminarbeginn erstattet Pure Leadership 50 % des Honorars, bei späterer Stornierung ist der Gesamtbetrag zahlbar. Ein Ersatzteilnehmer, bei Frauenseminaren zwingend eine Ersatzteilnehmerin, kann jederzeit gemeldet werden.

Muss ein offenes Seminar vom Veranstalter storniert werden, so erhält der Teilnehmer drei Ersatztermine zur Auswahl. Alternativ erstattet Pure Leadership das bereits gezahlte Honorar in vollem Umfang. Weitergehende Ansprüche wegen eines vom Veranstalter abgesagten Termins sind ausgeschlossen.

Nimmt ein Teilnehmer die Leistungen oder Teile davon nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung.

Die in Rechnung gestellten Honorare oder Teilnahmegebühren beziehen sich ausschließlich auf die Veranstaltung, die Seminarunterlagen sowie die Verköstigung während der Seminarpausen. Hotel-, Reise- und Transferkosten sind in diesen nicht enthalten, sofern dies in der Seminarausschreibung nicht ausdrücklich anders geregelt ist.

3. Firmeninterne Veranstaltungen

Firmeninterne Veranstaltungen (individuelle Termine) werden von der Anbieterin schriftlich, per E-Mail oder im Internet angeboten. Sie sind mit der Auftragsbestätigung durch die Anbieterin für beide Seiten bindend.

Das vereinbarte Honorar wird zu 50 % bei Auftragserteilung und zu 50 % direkt nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Die Rechnungen sind jeweils sofort ohne Abzug fällig.

Wird eine firmeninterne Veranstaltung vom Auftraggeber bis zu 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin storniert oder verschoben, so werden 25 % der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Bei Stornierung oder Verschiebung durch den Auftraggeber bis drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin werden 50 % der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Bei späterer Stornierung oder Verschiebung wird der vereinbarte Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.

Findet ein verschobenes Seminar innerhalb von 6 Monaten nach dem ursprünglich vereinbarten Termin statt, wird die Hälfte des bereits gezahlten Betrags auf den vereinbarten Gesamtbetrag angerechnet. Eventuell bereits bei der Anbieterin angefallene Fremdkosten werden im Falle der Stornierung oder Verschiebung durch den Auftraggeber gesondert abgerechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Als Lieferant einer Dienstleistung haftet die Anbieterin im Höchstfall in Höhe der bereits gezahlten Honorare. Jede Art von darüber hinausgehendem Schadenersatz sowie die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall einer kurzfristigen Absage eines vereinbarten Veranstaltungstermins, sofern diese auf Erkrankung eines Trainers oder Verhinderung der Veranstaltung durch höhere Gewalt zurückzuführen ist.

4. Seminarunterlagen

Die Seminarunterlagen sind ausschließlich zum persönlichen Gebrauch des Teilnehmers bestimmt. Sämtliche Rechte bleiben bei der Anbieterin. Vervielfältigungen oder Weitergabe – auch auszugsweise – sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Anbieterin gestattet.

Alle von der Anbieterin produzierten Text- und Bildmaterialien wie Seminarunterlagen, Videos, Fotos, Broschüren, Handbücher, Ausarbeitungen, Veröffentlichungen sind und bleiben – unabhängig von der Art der Veröffentlichung – geistiges Eigentum der Anbieterin und sind urheberrechtlich geschützt. Der Teilnehmer darf sie nur für den eigenen Gebrauch und im eigenen Unternehmen nutzen. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an andere natürliche oder juristische Personen gilt als Verletzung der Urheberrechte und ist strafbar. Es ist ausdrücklich untersagt Texte, Videos oder Bilder die von der Anbieterin zur Verfügung gestellt werden bzw. von der Anbieterin selbst erstellt werden für Veröffentlichungen, Schulungen, Unternehmensberatungen, Vorträge oder vergleichbare Gelegenheiten zu verwenden.

5. Fotos/Videos

Während den Trainings werden Videoaufzeichnungen durchgeführt und es wird gegebenfalls fotografiert. Die Teilnehmer erklären sich dazu bereit, dass dieses Video- und Fotomaterial für Werbezwecke seitens der Veranstalterin verwendet werden darf. Sollte dies nicht gewünscht sein, so teilen es die Teilnehmer am letzten Tag bzw. am Tag der Veranstaltung der Anbieterin mit.

6. Haftung

Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eigener Versicherungsschutz seitens der Teilnehmer ist für die Trainings erforderlich. Im Seminarangebot des Veranstalters besteht keine Leistung auf Versicherungsschutz.

Die Anbieterin haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftungspflicht bis zur Höhe der bereits gezahlten Honorare oder Teilnahmegebühren. Die Haftung für höhere Gewalt, jede Art von Schadenersatz sowie die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden ist ausgeschlossen.

Ebenso ist der Teilnehmer für sich selbst verantwortlich, geeignete Kleidung (festes Schuhwerk, gegebenenfalls wasserdichte Kleidung, etc.) zu tragen. Überdies übernimmt der Veranstalter keine Haftung für verschmutzte Kleidung und vom Teilnehmer mitgebrachte Gegenständen (z.B. Handy, Tablets, etc.).

Dem Teilnehmer obliegt es im Eigenermessen, bei den Übungen am Pferd – also reitend – eine Reitkappe zu tragen. Diese werden vom Veranstalter den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Aufgrund der angestrebten Natürlichkeit werden in den Trainings die Pferde gebisslos geführt (mit und auch ohne Reiter) und geritten. Dem Teilnehmer ist dies bewusst und nimmt dies auch zur Kenntnis. Das Reiten eines Pferdes ist nur auf eigene Gefahr (mit oder ohne Helm) gestattet.

Im Zuge der Veranstaltung ist den Anweisungen den Anbieter strikt Folge zu leisten. Bei Widerhandeln wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

7. Schlussbestimmungen

Für alle Geschäftsbeziehungen und für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Anbieterin und dem Seminarteilnehmer bzw. dem beauftragenden Unternehmen gilt das Recht von Österreich. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen darüber hinaus gehender Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Erfüllungsort ist Langschwarza, Gerichtsstand ist Krems an der Donau.

Stand: 28. März 2013